Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 28 und 30 des Bundesgesetzes vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS),
verordnet:

SR 120.6
Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit
(BWIS-Abgeltungsverordnung)

vom 1. Dezember 1999 (Stand am 1. Januar 2010)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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