Das Volk des Kantons Solothurn,
im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott für Mensch, Gemeinschaft und Umwelt, mit dem Ziel, den Kanton in seiner kulturellen und regionalen Vielfalt zu erhalten und als Stand in der Eidgenossenschaft zu festigen, Freiheit und Recht im Rahmen einer demokratischen Ordnung zu schützen, den Frieden im Innern und den Zusammenhang des Volkes zu wahren, die Wohlfahrt aller zu fördern, eine Gesellschaftsordnung anzustreben, die der Entfaltung und der sozialen Sicherheit des Menschen dient,
gibt sich folgende Verfassung:
SR 131.221
Verfassung des Kantons Solothurn
vom 8. Juni 1986 (Stand am 29. September 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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