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Der Bund finanziert die Erschliessung und den Betrieb der Datenleitungen vom Zentralrechner zu einem zentralen Anschlusspunkt (Hauptverteiler) am Kantonshauptort. |
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Die Kantone übernehmen die Installations- und Betriebskosten für die Feinverteilung innerhalb der Kantone. |
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Die Kantone und die anderen am ISA angeschlossenen Behörden übernehmen die Kosten für den Unterhalt und den Ersatz der im Rahmen der Einführung des Passes 03 angeschafften Geräte. |
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Der Bund bestimmt die Geräte zur Erfassung und Kontrolle biometrischer Daten und deren Lieferanten. Die Beschaffung der Geräte erfolgt gemäss dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 19942 über das öffentliche Beschaffungswesen. |
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Die Kantone beziehen ausschliesslich die vom Bund bestimmten Geräte bei dem vom Bund bestimmten Lieferanten. Sie übernehmen die Kosten für die Anschaffung, den Unterhalt und den Ersatz der für die Ausstellung und Kontrolle von Ausweisen notwendigen Infrastruktur. |
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Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Okt. 2009, in Kraft seit 1. März 2010 (AS 2009 5535). |
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SR 172.056.1 |