Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3, 10 Absätze 2 und 4, 17 Absatz 3 und 21 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2004 über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ),
verordnet:
SR 152.31
Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung
(Öffentlichkeitsverordnung, VBGÖ)
vom 24. Mai 2006 (Stand am 1. Juli 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 12.12.2011 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 6.12.2011 geliefert wurden und den Stand vom 1.12.2011 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 152.31 - Edition Optobyte AG |