Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 46a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997,
verordnet:

SR 172.044.13
Verordnung über Gebühren und Entschädigungen für die schweizerische Maturitätsprüfung und die Ergänzungsprüfungen


vom 3. November 2010 (Stand am 1. November 2011)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 1 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich
Art. 2 Art. 5 2. Abschnitt: Gebühren
Art. 6 Art. 10 3. Abschnitt: Entschädigungen
Art. 11 Art. 12 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen

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