Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 37 Absatz 1 und 4 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000 (BPG),
verordnet:

SR 172.220.111.7
Verordnung über das Unterhaltsreinigungspersonal


vom 30. November 2001 (Stand am 1. Januar 2010)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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