Das Eidgenössische Finanzdepartement,
gestützt auf die Artikel 3 und 4 der Verordnung vom 30. November 2001 über das Personal der Reinigungsdienste,
verordnet:
SR 172.220.111.71
(Unterhaltsreinigungspersonalverordnung EFD)
vom 22. Mai 2002 (Stand am 1. Januar 2010)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 172.220.111.71 - Edition Optobyte AG |