Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 1 Absatz 5 des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 8. April 2011 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2011,
beschliesst:

SR 173.110.1
Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesgericht


vom 30. September 2011 (Stand am 1. Januar 2012)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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