Die Verwaltungskommission,
gestützt auf die Artikel 17 Absatz 4 Buchstabe h und 27 Absatz 4 des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 (BGG) und auf Artikel 61 Absatz 2 des Reglements vom 20. November 2006 für das Bundesgericht,
beschliesst:

SR 173.110.133
Richtlinien betreffend die Gerichtsberichterstattung am Bundesgericht


vom 6. November 2006 (Stand am 27. Dezember 2006)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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