Das Schweizerische Bundesgericht,
gestützt auf die Artikel 42 Absatz 4 und 60 Absatz 3 des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 (BGG),
beschliesst:

SR 173.110.29
Reglement des Bundesgerichts über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen
(ReRBGer)

vom 5. Dezember 2006 (Stand am 22. Februar 2011)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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