Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 22 Absatz 1 des Strafbehördenorganisationsgesetzes vom 19. März 2010 (StBOG), nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 20. Mai 2010 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Juni 2010,
beschliesst:
SR 173.712.23
Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin sowie der Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen
vom 1. Oktober 2010 (Stand am 1. Januar 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 173.712.23 - Edition Optobyte AG |