Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 98 Absatz 2 des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005 (AuG) und auf Artikel 27 Absatz 2 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 (GSG),
verordnet:
SR 192.126
Verordnung über die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen der privaten Hausangestellten von Personen, die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen geniessen
(Verordnung über die privaten Hausangestellten, PHV)
vom 6. Juni 2011 (Stand am 1. Juli 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 192.126 - Edition Optobyte AG |