Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 269c Absatz 3 und 316 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs (ZGB) und die Artikel 15 Absatz 3 und 26 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 2001 zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen (BG-HAÜ),
verordnet:
SR 211.221.36
Verordnung über die Adoption
(Adoptionsverordnung, AdoV)
vom 29. Juni 2011 (Stand am 1. Januar 2012)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Artikelliste
|
SR 211.221.36 - Edition Optobyte AG |