Das Schweizerische Bundesgericht,
gestützt auf Artikel 715 des Zivilgesetzbuches, in Anwendung von Artikel 15 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes,
verordnet:
SR 211.413.11
Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Bereinigung der Eigentumsvorbehaltsregister
vom 29. März 1939
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 211.413.11 - Edition Optobyte AG |