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A. Rechte und Pflichten im Allgemeinen |
| 1 |
Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen. |
| 2 |
Sofern nicht Vereinbarung oder Übung entgegenstehen, sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, ihre Leistungen gleichzeitig - Zug um Zug - zu erfüllen. |
| 3 |
Der Preis ist genügend bestimmt, wenn er nach den Umständen bestimmbar ist. |