Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde,
gestützt auf Artikel 25 Absatz 2 der Revisionsaufsichtsverordnung vom 22. August 2007 (RAV),
verordnet:
SR 221.302.32
Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über den elektronischen Zugriff auf die nicht öffentlich zugänglichen Daten
(Datenverordnung RAB, DV-RAB)
vom 14. November 2008 (Stand am 1. Januar 2009)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 221.302.32 - Edition Optobyte AG |