Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 20 Absatz 2, 23 Absatz 2, 24 Absätze 2 und 4, 27 Absätze 2 und 3 des Designgesetzes vom 5. Oktober 2001 (Designgesetz) und auf Artikel 13 des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum,
verordnet:
SR 232.121
Verordnung über den Schutz von Design
(Designverordnung, DesV)
vom 8. März 2002 (Stand am 1. Juli 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 232.121 - Edition Optobyte AG |