Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD),
gestützt auf Artikel 14 Absätze 1 und 2 der Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren,
verordnet:
SR 281.112.1
Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Bereich Schuldbetreibung und Konkurs
vom 9. Februar 2011 (Stand am 1. September 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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