Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens,
gestützt auf die Zuständigkeit des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten und auf Artikel 64 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 10. November 1982,
haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Übereinkommen zu schliessen, und die folgenden Bestimmungen vereinbart:
SR 291
Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht Übereinkommen über die auf bestimmte Rechte an intermediärverwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung
(IPRG)
vom 18. Dezember 1987 (Stand am 1. Januar 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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