Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 266 Absatz 6 der Strafprozessordnung (StPO),
verordnet:
SR 312.057
Verordnung über die Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte
vom 3. Dezember 2010 (Stand am 1. Januar 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 312.057 - Edition Optobyte AG |