Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 445 der Strafprozessordnung (StPO),
verordnet:

SR 312.81
Verordnung über die verdeckte Ermittlung
(VVE)

vom 10. November 2004 (Stand am 1. Januar 2011)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 1 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich
Art. 2 Art. 2 2. Abschnitt: Akten
Art. 3 Art. 6 3. Abschnitt: Vorzeigegeld
Art. 7 Art. 12 4. Abschnitt: Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Art. 13 Art. 14 5. Abschnitt: Angestellte eines anderen Polizeikorps des In- oder Auslandes
Art. 15 Art. 15 6. Abschnitt: Inkrafttreten

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