Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 33 Absatz 3, 36, 42 Absatz 3, 94 und 107 Absatz 1 des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes (VStrR) sowie Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1974 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts,
verordnet:
SR 313.32
Verordnung über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsstrafverfahren
vom 25. November 1974 (Stand am 14. Oktober 2003)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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