| 1 |
Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und andere Anbieter der Berufsbildung). Sie streben ein genügendes Angebot im Bereich der Berufsbildung, insbesondere in zukunftsfähigen Berufsfeldern an. |
| 2 |
Die Massnahmen des Bundes zielen darauf ab, die Initiative der Kantone und der Organisationen der Arbeitswelt so weit als möglich mit finanziellen und anderen Mitteln zu fördern. |
| 3 |
Zur Verwirklichung der Ziele dieses Gesetzes: |
|
a. arbeiten Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt zusammen; |
|
b. arbeiten die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt auch je unter sich zusammen. |
| 1 |
Dieses Gesetz regelt für sämtliche Berufsbereiche ausserhalb der Hochschulen: |
|
a. die berufliche Grundbildung, einschliesslich der Berufsmaturität; |
|
b. die höhere Berufsbildung; |
|
c. die berufsorientierte Weiterbildung; |
|
d. die Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel; |
|
e. die Bildung der Berufsbildungsverantwortlichen; |
|
f. die Zuständigkeit und die Grundsätze der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung; |
|
g. die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Berufsbildung. |
| 2 |
Dieses Gesetz gilt nicht für Bildungen, die in anderen Bundesgesetzen geregelt sind. |
| 3 |
Der Bundesrat kann im Einvernehmen mit den Kantonen einzelne Berufsbereiche vom Geltungsbereich ausnehmen, soweit dies im Interesse einer sinnvollen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen geboten ist. |
|
Dieses Gesetz fördert und entwickelt: |
|
a. ein Berufsbildungssystem, das den Einzelnen die berufliche und persönliche Entfaltung und die Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Arbeitswelt, ermöglicht und das ihnen die Fähigkeit und die Bereitschaft vermittelt, beruflich flexibel zu sein und in der Arbeitswelt zu bestehen; |
|
b. ein Berufsbildungssystem, das der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe dient; |
|
c. den Ausgleich der Bildungschancen in sozialer und regionaler Hinsicht, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen; |
|
d. die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungsgängen und -formen innerhalb der Berufsbildung sowie zwischen der Berufsbildung und den übrigen Bildungsbereichen; |
|
e. die Transparenz des Berufsbildungssystems. |