Die Schulleitung der ETH Zürich,
gestützt auf Artikel 10 Absatz 3 der ETHZ-ETHL-Verordnung vom 13. November 2003,
verordnet:
SR 414.110.373.1
(Habilitationsverordnung ETH Zürich)
vom 2. Juni 2004 (Stand am 1. August 2008)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Artikelliste
|
SR 414.110.373.1 - Edition Optobyte AG |