Der ETH-Rat,
gestützt auf die Artikel 27 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 23 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991,
verordnet:
SR 414.161
vom 13. November 2003 (Stand am 20. Januar 2004)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 414.161 - Edition Optobyte AG |