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Das BASPO befasst sich mit Grundlagen- und angewandter Forschung auf dem Gebiet der Sportwissenschaften wie der Leistungs- und Sportmedizin, der Sportsoziologie, -psychologie und -pädagogik sowie der Sportanlagen. Es beteiligt sich an der forschungspolitischen Planung und Koordination nach dem Bundesgesetz vom 7. Oktober 19831 über die Forschung. |
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Der Bund kann in Ergänzung der Forschungsarbeiten des BASPO zusätzliche sportwissenschaftliche Forschungsvorhaben durch Beiträge von 30-70 Prozent der anrechenbaren Kosten unterstützen. Als anrechenbare Kosten gelten in der Regel: |
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a.2 die Besoldung der Projektbearbeiter und -bearbeiterinnen und des notwendigen Hilfspersonals; |
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b. die Kosten für die Berichterstattung; |
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c. die Kosten für die Beschaffung der erforderlichen Ausrüstungen und Materialien. |