Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport,
gestützt auf Artikel 25 Absatz 5 der Verordnung vom 21. Oktober 1987 über die Förderung von Turnen und Sport,
verordnet:
SR 415.32
Verordnung über Bundesleistungen im Seniorensport
vom 15. Dezember 1998 (Stand am 9. Februar 1999)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 415.32 - Edition Optobyte AG |