Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1987 über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz,
verordnet:

SR 416.21
Verordnung über Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz


vom 14. Dezember 1987 (Stand am 1. August 2007)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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