Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation,
gestützt auf die Artikel 52 Absatz 1 und 62 Absatz 1 des Verwaltungsorganisationsgesetzes,
verordnet:
SR 427.72
Verordnung über die Förderung der Forschung im Strassenwesen
vom 27. März 1986
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 427.72 - Edition Optobyte AG |