Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation,
gestützt auf die Artikel 52 Absatz 1 und 62 Absatz 1 des Verwaltungsorganisationsgesetzes,
verordnet:

SR 427.72
Verordnung über die Förderung der Forschung im Strassenwesen


vom 27. März 1986


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 3 1. Abschnitt: Allgemeines
Art. 4 Art. 11 2. Abschnitt: Verfahren
Art. 12 Art. 13 3. Abschnitt: Veröffentlichungen
Art. 14 Art. 15 4. Abschnitt: Abrechnung; Hilfsmittel der Forschung
Art. 16 Art. 16 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

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