Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 20 Absatz 2 und 21 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 1992 (BStatG),
verordnet:
SR 431.09
Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes
vom 25. Juni 2003 (Stand am 1. April 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 431.09 - Edition Optobyte AG |