Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 28 und 31 Absatz 2 des Museums- und Sammlungsgesetzes vom 12. Juni 2009 (MSG),
verordnet:

SR 432.301
Verordnung über eine Teilinkraftsetzung des Museums- und Sammlungsgesetzes und die Betriebsaufnahme des Schweizerischen Nationalmuseums


vom 30. September 2009 (Stand am 19. Oktober 2009)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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