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Das Kapital dieses Fonds, einschliesslich Immobilien, wird vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD)1 verwaltet. Seine Zinsen werden der unter der Aufsicht des Bundesrates (Eidgenössisches Departement des Innern) stehenden «Eidgenössischen Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung» für die im vorliegenden Reglement bestimmten Zwecke zur Verfügung gestellt. |