Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 12 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG),
verordnet:
SR 446.11
Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit
(Jugendförderungsverordnung, JFV)
vom 10. Dezember 1990 (Stand am 18. November 2003)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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