Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 78 Absatz 3 der Bundesverfassung, nach Prüfung einer parlamentarischen Initiative vom 26. November 1990, nach Einsicht in die Stellungnahme des Bundesrates vom 4. März 1991,
beschliesst:
SR 451.51
Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften
vom 3. Mai 1991 (Stand am 1. August 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 451.51 - Edition Optobyte AG |