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Eine Schmerzausschaltung ist für Eingriffe nicht erforderlich, wenn sie nach tierärztlichem Urteil unzweckmässig oder aus medizinischen Gründen nicht durchführbar erscheint. |
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Fachkundige Personen dürfen folgende Eingriffe ohne Schmerzausschaltung vornehmen: |
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a. das Kürzen des Schwanzes bei Lämmern bis zum Alter von sieben Tagen; der Schwanzstummel muss After und Zucht bedecken; |
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b. das Absetzen der Afterkrallen an den Hinterläufen bei Welpen bis zum Alter von vier Tagen; |
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c. das Touchieren der Schnäbel beim Hausgeflügel; |
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d. das Kürzen der Zehen und Sporen bei männlichen Küken, die für die Zucht von Mastpoulets und Legehennen vorgesehen sind; |
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e. das Markieren von Tieren, ausgenommen das Tätowieren von Hunden und Katzen und das Markieren von Fischen; |
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f. das Abschleifen der Zahnspitzen bei Ferkeln. |
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Als fachkundig gelten Personen, die sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung mit einem Eingriff aneignen konnten und diesen regelmässig vornehmen. |
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