| 1 |
Lamas und Alpakas müssen in Gruppen gehalten werden. Ausgenommen sind Hengste ab der Geschlechtsreife. Einzeln gehaltene Hengste müssen Sichtkontakt zu Artgenossen haben. |
| 2 |
Lamas und Alpakas dürfen nicht angebunden gehalten werden. |
| 3 |
Für Lamas und Alpakas muss ein Liegebereich vorhanden sein, der mit ausreichender und geeigneter Einstreu versehen oder anderweitig ausreichend gegen Kälte isoliert ist. |
| 4 |
Lamas und Alpakas müssen täglich für mehrere Stunden Zugang zu einem Gehege im Freien haben. In diesem muss eine Scheuermöglichkeit oder ein Wälzplatz vorhanden sein. |
| 5 |
Böden in Gehegen, deren Fläche nicht über die Mindestvorgaben von Anhang 1 Tabelle 6 hinausgeht, müssen befestigt sein. |
| 6 |
Das Verwenden von Stacheldraht für Zäune von Gehegen ist verboten. |