| 1 |
Einzeln gehaltene Katzen müssen täglich Umgang mit Menschen oder Sichtkontakt mit Artgenossen haben. |
| 2 |
Gehege müssen den Anforderungen von Anhang 1 Tabelle 11 entsprechen. |
| 3 |
In Gehegen dürfen Katzen nur vorübergehend einzeln gehalten werden. |
| 4 |
In Gehegen gehaltene Katzen müssen sich wenn möglich täglich, mindestens jedoch an fünf Tagen pro Woche zeitweilig ausserhalb des Geheges bewegen können. |
| 5 |
Zuchtkater dürfen zwischen den Deckeinsätzen nicht in Gehegen gehalten werden. |
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