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Unternehmen, die Tiere gewerbsmässig ins Ausland transportieren oder von dort holen, benötigen eine kantonale Bewilligung. |
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Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn das Unternehmen nachweist, dass die Anforderungen an die technische Ausrüstung der Transportfahrzeuge und die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllt sind. |
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Die Bewilligung wird auf maximal fünf Jahre befristet. |
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Wer sein Geschäftsdomizil in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, muss auf Verlangen eine Bewilligung der zuständigen Behörde dieses Staates vorweisen. |
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Eine Kopie der Bewilligung ist mit jeder Tiersendung mitzuführen. |