Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET),
gestützt auf die Artikel 124 Absatz 2, 136 Absatz 2, 142 Absatz 4 und 209 Absatz 1 der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV),
verordnet:
SR 455.163
Verordnung des BVET über die Haltung von Versuchstieren und die Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei Tierversuchen
(Tierversuchsverordnung)
vom 12. April 2010 (Stand am 1. Mai 2010)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 455.163 - Edition Optobyte AG |