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Die Schweizerische Eidgenossenschaft strebt nach Frieden und Bewahrung ihrer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung. Sie will ihr Staatsgebiet im Falle von kriegerischen Konflikten verteidigen und die Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen schützen. Sie will aktiv zur Sicherung des Friedens in der Welt beitragen und sich für eine menschenwürdige Welt einsetzen. |
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Ziel der Sicherheitspolitik ist es, unserem Land den Frieden und die grösstmögliche Handlungsfreiheit zu erhalten. Die Schweiz richtet alle geeigneten Mittel auf dieses Ziel aus und arbeitet eng mit der internationalen Staatengemeinschaft zusammen. |
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Für die Bewältigung der sicherheitspolitischen Aufgaben stehen der Schweiz folgende Instrumente zur Verfügung: Aussenpolitik, Armee, Bevölkerungsschutz, Wirtschaftspolitik, Landesversorgung, Staatsschutz und Polizei sowie Information und Kommunikation.1 |
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Im Rahmen der Sicherheitspolitik kommt der Armee eine zentrale Bedeutung zu.2 |
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«Ich schwöre/Ich gelobe, |
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- der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit ganzer Kraft zu dienen; |
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- Recht und Freiheit des Schweizervolkes tapfer zu verteidigen; |
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- meine Pflichten auch unter Einsatz des Lebens zu erfüllen; |
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- der eigenen Truppe treu zu bleiben und in Kameradschaft zusammenzuhalten; |
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- die Regeln des Kriegsvölkerrechts einzuhalten.» |
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Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). |
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Eingefügt durch Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). |
| 3 |
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). |
| 4 |
Fassung gemäss Ziff. I 4 der V vom 3. Dez. 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 5971). |