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Dienstreglement der Armee |
3. Kapitel | Führung |
4. Abschnitt | Die Einheit und ihr Kader |
Die Einheit |
1 | Die Einheit (Kompanie, Batterie, Kolonne, Staffel) ist in der Regel die Einsatzgemeinschaft und die militärische Lebensgemeinschaft der Armeeangehörigen. | |
2 | Die Einheit besteht gewöhnlich aus mehreren Zügen. Diese sind in Gruppen unterteilt. | |
3 | Der Zusammenhalt des Kaders ist für die Einheit von entscheidender Bedeutung. |
Unteroffiziere der Einheit |
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1 | Die Korporale führen Gruppen in bestimmten Fachdienstbereichen. | |
2 | Die Wachtmeister sind die Gruppenführer. Sie sind für die Grund- und Einsatzbereitschaft ihrer Gruppe verantwortlich. | |
3 | Die Oberwachtmeister sind Zugführer-Stellvertreter. | |
4 | Die Feldweibel sind Technische Unteroffiziere und Spezialisten in besonderen Fachdienstbereichen. | |
5 | Der Fourier als Einheitsfourier leitet im Auftrag seines Kommandanten den Kommissariatsdienst der Einheit. Er ist insbesondere verantwortlich für: | |
a. das Rechnungswesen; | ||
b. den Truppenhaushalt; | ||
c. das Unterkunftswesen. | ||
6 | Der Hauptfeldweibel als Einheitsfeldweibel leitet im Auftrag seines Kommandanten wichtige Bereiche des Dienstbetriebs. Er ist insbesondere verantwortlich für: | |
a. die Kontrolle der Bestände; | ||
b. den Inneren Dienst; | ||
c. die Lagerung und den Unterhalt von Material und Munition; | ||
d. die Organisation der Truppenunterkunft. | ||
7 | Der Adjutantunteroffizier ist der Logistikzugführer oder Unfallpikettzugführer. | |
8 | Einheitsfourier, Einheitsfeldweibel und Logistikzugführer beziehungsweise Unfallpikettzugführer sind direkte Mitarbeiter des Einheitskommandanten. |
Subalternoffiziere der Einheit |
1 | Die Subalternoffiziere sind die der Mannschaft am nächsten stehenden Offiziere. Sie führen ihren Zug mit unmittelbarer persönlicher Einflussnahme und teilen im Einsatz Belastungen und Gefahren mit ihrer Truppe. | |
2 | Sie sind für die Grund- und Einsatzbereitschaft ihrer Züge verantwortlich. | |
3 | Sie leiten die Ausbildung und Erziehung in ihren Zügen.2 | |
4 | Im Auftrag ihres Kommandanten erfüllen sie besondere Aufgaben. |
Einheitskommandant |
1 | Der Einheitskommandant führt seine Einheit im Einsatz und in der Ausbildung. | |
2 | Er ist für die Grund- und Einsatzbereitschaft seiner Einheit verantwortlich. | |
3 | Er fördert und festigt Vertrauen und Zusammengehörigkeit in seiner Einheit und ist für umfassende Information verantwortlich. | |
4 | Der Einheitskommandant sorgt für die Angehörigen seiner Einheit. Diese können sich auch ausser Dienst an ihren Kommandanten wenden. | |
1 | Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). | |
2 | Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). |
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