|
Militärische Ausbildung und Erziehung haben das Ziel, die Angehörigen der Armee auf den Krieg und auf die Bewältigung anderer Krisensituationen vorzubereiten. Ausbildung und Erziehung wirken in der Regel zusammen. Die Ausbildung zielt auf das Erreichen von Fähigkeiten und Fertigkeiten ab. Die Erziehung nimmt Einfluss auf das Verhalten und auf Werthaltungen.2 |
|
Die Ausbildung und die Erziehung müssen Kader und Truppe in die Lage versetzen, auch unter schwerer Belastung Dienst zu leisten. Die Anforderungen sind deshalb hoch.3 Gelegentlich müssen sie bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit gesteigert werden. Ein hoher Ausbildungsstand und der Erfolg der gemeinsamen Anstrengung fördern das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit und in die Zuverlässigkeit von Kameraden und Vorgesetzten. |
|
Militärische Ausbildung und Erziehung sind auch Erwachsenenbildung. Sie beruhen auf der gegenseitigen Achtung von Ausbildern und Auszubildenden. Vorgesetzte und Ausbilder fördern die Bereitschaft zur initiativen Mitarbeit und sorgen für günstige Rahmenbedingungen. Eigenverantwortlichkeit und aktive Mitarbeit der Auszubildenden tragen zum Erfolg bei.4 |
|
Militärisches und ziviles Können ergänzen sich gegenseitig. Unsere Milizarmee stützt sich oft auf zivil erworbene Fähigkeiten ihrer Angehörigen; umgekehrt profitieren viele in ihrer zivilen Tätigkeit von Erfahrungen und Kenntnissen aus dem Militärdienst. |
| 1 |
Die militärische Ausbildung und Erziehung fördern und festigen bei den Angehörigen der Armee: |
|
a. die Disziplin, aber auch die Fähigkeit, initiativ und selbständig zu handeln. Disziplin und Selbständigkeit sind Haltungen, die sich bei der militärischen Auftragserfüllung ergänzen müssen; |
|
b. die Fähigkeit zur Einordnung und zur Zusammenarbeit im Verband; |
|
c. das Durchhaltevermögen. |
| 2 |
Die militärische Ausbildung vermittelt sicheres militärisches Können und Wissen sowie Gewandtheit, auch unter erschwerten Bedingungen. |
| 3 |
Die militärische Erziehung festigt Einstellungen, die für die militärische Gemeinschaft unerlässlich sind, wie: |
|
a. Kameradschaft; |
|
b. Vertrauen in die Führung; |
|
c. Handeln im Sinn des Verbandes. |
| 1 |
Militärdienste im Frieden sind grösstenteils Ausbildungsdienste. Zu diesen gehören die Rekrutenschulen, die Kaderschulen, die Wiederholungskurse und die Kaderkurse. |
| 2 |
In den Rekrutenschulen und den Kaderschulen erhalten Soldaten und Vorgesetzte ihre Grundausbildung. Diese umfasst die Einzelausbildung sowie die Verbandsausbildung der unteren Stufen. |
| 3 |
In den Wiederholungskursen und den Kaderkursen werden die funktionsbezogenen Fertigkeiten und Fähigkeiten aufgefrischt und ergänzt. Das Schwergewicht der Wiederholungskurse bilden jedoch Übungen im Verband und die Zusammenarbeit der Fachdienste. Kader und Truppe sollen sich unter möglichst wirklichkeitsnahen Bedingungen bewähren. |
| 4 |
Auch im Friedensförderungs-, Assistenz- und Aktivdienst werden die Ausbildung und die Erziehung der einzelnen und der Verbände einsatzbezogen vertieft.8 |
| 5 |
In allen Diensten ist die Kaderausbildung eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung der Truppe. |
| 1 |
Erfolgreiche Ausbildung erfordert klare Zielsetzungen. Diese müssen den Auszubildenden bekannt sein. |
| 2 |
Den Auszubildenden soll für die Erreichung der Ziele möglichst grosse Eigenverantwortung übertragen werden. |
| 3 |
Sicheres Können wird durch intensives Training erreicht. Wo reflexartiges Verhalten erforderlich ist, insbesondere bei der Beherrschung von Waffen und Geräten, braucht es drillmässiges Üben. |
| 4 |
Wer Ausbildungsziele rasch erfüllt, kann als Ausbildungsgehilfe beigezogen werden. |
| 5 |
Wer die Ausbildungsziele im gesetzten Rahmen nicht erreicht, wird durch besondere Massnahmen gefördert. Der Kommandant kann anordnen, dass die Förderung ausserhalb der allgemeinen Arbeitszeit stattfindet. |
| 1 |
Mit periodischen Inspektionen überprüfen die vorgesetzten Kommandanten den Ausbildungsstand und die Grund- und Einsatzbereitschaft der Verbände. Die Vorgesetzten können die Inspektion allein durchführen oder einzelne Fachgebiete von ihren Mitarbeitern inspizieren lassen. |
| 2 |
Der Inspektor verfügt über die zu inspizierende Truppe und bestimmt, was inspiziert wird. Er beurteilt die Leistungen und bespricht das Ergebnis der Inspektion mit Kader und Mannschaft. |
|
| 1 |
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). |
| 2 |
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). |
| 3 |
Fassung der Sätze gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). |
| 4 |
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). |
| 5 |
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). |
| 6 |
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). |
| 7 |
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). |
| 8 |
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). |
| 9 |
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729). |