|
Ziel der friedenserhaltenden Operationen ist es, Feindseligkeiten zwischen Konfliktparteien zu verhindern, einzudämmen, zu beenden oder mindestens günstige Voraussetzungen für eine Beilegung des Konfliktes zu schaffen. Friedenserhaltende Operationen erfolgen nur mit Zustimmung aller am Konflikt beteiligten Parteien. |
|
Mit der Entsendung von Personal will die Schweiz einen aktiven Beitrag zur Friedenssicherung und Friedensförderung leisten. Sie arbeitet dabei mit anderen Staaten zusammen. |
|
Die Anmeldung zum Friedensförderungsdienst und die Leistung von Friedensförderungsdienst sind freiwillig. Wer sich zum Friedensförderungsdienst meldet, wird in einen Personalpool aufgenommen. Das für einen Einsatz benötigte Personal wird aus diesem Pool rekrutiert. Es wird für den konkreten Einsatz ausgebildet. Wer Friedensförderungsdienst leistet, wird auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrags angestellt. |
|
Grundlage für einen Einsatz im Rahmen friedenserhaltender Operationen ist in der Regel das Mandat einer internationalen Organisation. Diese Organisation legt zusammen mit den Konfliktparteien den Status des eingesetzten Personals fest. Sie regelt die Einsatzmodalitäten in einer Vereinbarung mit den Staaten, die das Personal für den Einsatz stellen. |