Das Eidgenössische Militärdepartement,
gestützt auf Artikel 62 Absatz 1 des Verwaltungsorganisationsgesetzes und Artikel 10 Absatz 3 des Bundesratsbeschlusses vom 19. Mai 1971 über den Sicherheitsdienst der Armee,
verordnet:
SR 510.419
Verordnung über die Abgabe von technischem Material und von besonderen Fahrzeugen des Sicherheitsdienstes der Armee an Dritte
vom 1. Juni 1994 (Stand am 1. Januar 1995)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 510.419 - Edition Optobyte AG |