Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 54, 92 Absatz 4 und 150 Absatz 1 des Militärgesetzes (MG),
verordnet:
SR 512.26
Verordnung über die Ausbildung der Truppe bei polizeilichen Einsätzen
vom 14. April 1999 (Stand am 25. Mai 1999)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
|
SR 512.26 - Edition Optobyte AG |