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Die Bundesübungen und Jungschützenkurse müssen am 31. August beendet sein. Das VBS kann bei Verzögerungen im Neu- oder Umbau von Schiessanlagen, bei Epidemien oder aus anderen zwingenden Gründen auf Gesuch hin einen späteren Termin bewilligen. |
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Die Schiessvereine müssen vor und nach dem Monat Juli mindestens einen Schiesshalbtag für das Schiessen des obligatorischen Programms ansetzen. Sie haben für eine ortsübliche Veröffentlichung zu sorgen. |
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Die örtlichen Vorschriften über die öffentlichen Ruhetage sind zu beachten. |