Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 63 Absätze 3 und 4, 125 Absatz 3 und 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995,
verordnet:
SR 512.31
(Schiessverordnung)
vom 5. Dezember 2003 (Stand am 1. Januar 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 12.12.2011 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 6.12.2011 geliefert wurden und den Stand vom 1.12.2011 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 512.31 - Edition Optobyte AG |