Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport,
gestützt auf Artikel 3 der Verordnung vom 24. November 1999 über den Feldpostdienst,
verordnet:
SR 513.316.2
Verordnung über die militärische Portofreiheit
vom 26. November 1999 (Stand am 25. Januar 2000)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 513.316.2 - Edition Optobyte AG |