Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsichtnahme in eine Botschaft des Bundesrates vom 21. Januar 1913,
beschliesst:
SR 513.511
Bundesbeschluss betreffend die Unterstützung des schweizerischen Zentralvereins vom Roten Kreuz
vom 19. Dezember 1913
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
|
SR 513.511 - Edition Optobyte AG |