Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport,
gestützt auf Artikel 171 der Verordnung vom 29. November 1995 über die Verwaltung der Armee und auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 10. Juni 1996 über die Mietpferde in Ausbildungsdiensten, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement,
verordnet:
SR 514.432
Verordnung über die Entschädigungen von tierärztlichen Leistungen in Schulen und Kursen
vom 4. Dezember 1997 (Stand am 13. Januar 1998)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
|
SR 514.432 - Edition Optobyte AG |